Unverzügliche Einberufung Kreistag – Hochwasserhilfe

Zur schnellstmöglichen Unterstützung der vom Hochwasser Geschädigten beantragt die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Hildesheim die unverzügliche Einberufung des Kreistags. Der Fraktionsvorsitzende Joachim Sturm (Bad Salzdetfurth) sagt dazu: „Den Betroffenen vor Ort geht es schlecht, stehen vor einer ungewissen Zukunft. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sind ebenfalls betroffen, diese bangen um ihre Existenz. Hier gilt es, unverzüglich und unbürokratisch Hilfe zu ermöglichen. Da ist der Kreis in der Pflicht.“

Der Antrag im Wortlaut:

 

Unverzügliche Einberufung Kreistag – Hochwasserhilfe

Hildesheim, den 30. Juli 2017

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen, sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,

die Fraktion DIE LINKE hält die Absage des Kreisausschuss am 7. August für ein völlig falsches Signal unseres Gremiums. Viel mehr bedarf es der Soforthilfe und Planungssicherheit für die vom Hochwasser betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Deshalb beantragt die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Hildesheim, gemäß § 2 (2) Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim XVIII. Wahlperiode die unverzügliche Einberufung des Kreistages mit dem Tagesordnungspunkt Soforthilfe für die Geschädigten des Hochwassers.

Damit dieser Antrag rechtswirksam wird, bedarf es zumindest einem Drittel der Kreistagsabgeordneten. Dementsprechend möchten wir Sie bitten, sich dem Antrag anzuschließen.

Bei kurzfristiger Zustimmung Ihrerseits wäre gem. § 2 (3) folgender Zeitplan möglich:

1.8. Zustimmung 1/3 der Abgeordneten

2.8. Verschickung der Einladungen mit Vier-Tagesfrist

7.8. 16 h Kreisausschuss

7.8. 18 h Kreistag

mit folgender möglicher Tagesordnung:

– Sachstandsbericht Kreisbrandmeister

– Vorschlag der Verwaltung über Finanzrahmen von Sofort- und Langfristhilfe für Hochwassergeschädigte und Abstimmung darüber.

Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Zeitraum eine Aufstellung zu erarbeiten, aus welchen eigenen und anderen Töpfen Zuschüsse sowie langfristige zinslose Darlehen den Geschädigten zur Verfügung gestellt werden kann sowie einen Umsetzungsplan inkl. personeller Verantwortlichkeit vorzulegen.